Hautveränderungen und Hautchirurgie
Durch die zunehmende Stärke der Sonnenbestrahlung erkranken immer mehr Menschen an Hautkrebs. Die Belastung der Haut mit UV-Strahlung führt zu einer lichtgeschädigten Haut mit beginnender Keratose und kann zu einer Entartung und Bildung von bösartigen Tumoren führen.
Hautveränderungen können in gutartige und bösartige Läsionen unterteilt werden. Zu den gutartigen Veränderungen zählen u.a. Muttermale (Naevus), Blutschwämmchen (Hämangiome), Lipome, Atherome und Xanthelasmen. Als bösartige Hauttumoren bezeichnet man den weißen und den schwarzen Hautkrebs (Basaliome, Spinaliome, Melanome).
Die exakte histologische Diagnose kann durch eine Biopsie gesichert werden und bildet die Grundlage zur professionellen Therapieplanung.
Die Therapie von Hautveränderung stellt gerade im Gesicht eine besondere Herausforderung dar. Der Tumor muss vollständig entfernt werden, damit ein erneutes Auftreten verhindert wird. Zur Kontrolle werden alle entfernten Hauttumore durch den Pathologen mikroskopisch beurteilt. Das Befundergebnis und weitere Therapiemöglichkeiten werden ausführlich mit unseren Patienten besprochen.
Die entstehenden Defekte nach Entfernung von Hautveränderung können durch verschiedene Verfahren plastisch versorgt werden. Dabei haben wir als Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen mit der Zusatzausbildung „Plastische Chirurgie“ den Anspruch und die Möglichkeit die Narben möglichst ästhetisch unauffällig zu gestalten.